Schulverfassung

Schulverfassung

Unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften wurde unsere Schulverfassung erarbeitet. Den genauen Text finden Sie auf unserer Schulhomepage. Darüber hinaus ist die Schulverfassung auch im Schulhaus veröffentlicht. Um ein gelingendes Miteinander zu gewährleisten, verpflichten sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, die gemeinsam erarbeiteten Werte und Regeln zu beachten.

 

Unterrichtszeiten

Wir weisen darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler gesetzlich verpflichtet sind, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und allen sonstigen Veranstaltungen der Schule, deren Besuch als verbindlich erklärt wird, teilzunehmen. Die Schule kann und darf unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände der Realschule aus pädagogischen, rechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht tolerieren. Ein Verlassen des Schulgeländes in Freistunden kann grundsätzlich nicht gestattet werden.

 

Vorgezogener Unterrichtsschluss

Die gesamte Schülerbeförderung ist nach Auskunft der zuständigen Abteilung im Landratsamt Forchheim in den planmäßigen Nahverkehr eingebunden. Es ist daher leider in der Regel nicht möglich, im Falle eines vorgezogenen Unterrichtsschlusses aus besonderem Anlass die Busse umzubestellen. Das heißt, dass die Busse fahrplanmäßig fahren müssen.

 

Wir bitten Sie, diese Situation mit Ihren Kindern zu besprechen und ein Lösungsverfahren für o. g. Fall vorab zu vereinbaren (z. B. Fahrgemeinschaften). Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Kinder in der Schule bleiben, um in der Aula (oder falls möglich in einem Klassenzimmer) Hausaufgaben zu erledigen. Für Aufsicht ist in jedem Fall gesorgt.

 

Schülerbeförderung

Zuständig für die Beförderung zu und von der Schule ist der Fachbereich 25 – Öffentlicher Personennahverkehr/Schülerbeförderung im Landratsamt Forchheim. Bei auftretenden Problemen und Rückfragen bitten wir Sie, sich zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Baier, erreichbar unter Tel. 09191-86 2506, direkt in Verbindung zu setzen. Die Schule selbst kann in aller Regel hier nicht weiterhelfen. Selbstverständlich können Sie sich bei persönlichen Beschwerden im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung weiterhin auch an die Schulleitung wenden. Der Einsatz zusätzlicher Schulbusse aufgrund der aktuellen Situation ist laut Auskunft des Landratsamt Forchheim aufgrund fehlender Kapazitäten nur bedingt möglich.

 

Sollte sich am Morgen der Schulbus bzw. die Bahn verspäten, so ist eine Wartezeit von 30 Minuten zumutbar. Erst dann kann der betroffene Schüler / die betroffene Schülerin nach Hause gehen. Der/Die Schüler/in sollte dennoch versuchen, falls die Wetterverhältnisse insbesondere im Winter es erlauben, zur Schule zu kommen, evtl. durch Fahrgemeinschaften oder spätere Fahrmöglichkeiten. Bitte benachrichtigen Sie umgehend die Schule, wenn Ihr Kind aus o. g. Gründen die Schule nicht besuchen kann.

Es ist für die Sicherheit aller unerlässlich, sich im Schulbus ruhig, diszipliniert und rücksichtsvoll zu verhalten und die Anweisungen des Busfahrers zu befolgen. Darüber hinaus werden zur Aufsicht in den Bussen Schülerinnen und Schüler eingesetzt.

Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen oder abholen, die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Kasberger Straße. Laut Beschluss des Stadtrates Gräfenberg gilt in der Kasberger Straße vom Ortsschild bis zum Stadttor eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Im Interesse Ihres eigenen Kindes und aller weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Verkehrsteilnehmer bitten wir Sie eindringlich um die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit.

 

Krankmeldung / Verhinderungen

Kann Ihr Kind wegen Erkrankung oder aus sonstigen unvorhersehbaren, zwingenden Gründen den Unterricht nicht besuchen, so verständigen Sie bitte über die Krankmeldefunktion des Schulmanagers oder telefonisch bis spätestens 7:50 Uhr die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung ist nur im Fall einer telefonischen Krankmeldung notwendig. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Schulhomepage unter www.rs-graefenberg.de.

 

Im Rahmen der Prävention zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder ist die Schule auf Weisung des Kultusministeriums gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen oder Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufzunehmen. Ist dies nicht möglich, muss die Polizei verständigt werden.Bei längeren Fehlzeiten teilen Sie uns bitte die voraussichtliche Dauer mit.

 

Erkrankt ein Schüler / eine Schülerin während der Unterrichtszeit, so muss er / sie sich im Sekretariat befreien lassen. Die Erziehungsberechtigten werden sofort verständigt. Erkrankte Schülerinnen / Schüler können nur dann nach Hause entlassen werden, wenn vorher telefonisch Kontakt mit den Eltern hergestellt werden konnte. Die Schule ist berechtigt, ggf. ärztliche und / oder amtsärztliche Bescheinigungen zu verlangen.

 

Beurlaubung vom Unterricht

Schüler/innen können nur in dringenden Ausnahmefällen und auf vorherigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten mit Genehmigung der Schulleitung beurlaubt werden. Urlaubstermine, Besuch von Veranstaltungen o. ä. zählen in der Regel nicht zu den dringenden Ausnahmefällen. Grundsätzlich soll für Beurlaubungen ein Tag ohne Schulaufgabentermin gewählt werden. Nach Möglichkeit sind derartige Termine auf den Nachmittag zu legen. Der Antrag erfolgt über den Schulmanager. Bei Genehmigung der Beurlaubung erhalten Sie dort auch eine Bestätigung. Ebenso können Sie Ihr Kind auch schriftlich beurlauben lassen, das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Schulhomepage unter www.rs-graefenberg.de.

Eine Beurlaubung für ein Betriebspraktikum außerhalb der Ferienzeiten kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen!

 

Verlust eines Leistungsnachweises

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen/Schüler verpflichtet nach Herausgabe eines schriftlichen Leistungsnachweises diesen innerhalb von einer Woche wieder in der Schule abzugeben. Bei Verlust eines Leistungsnachweises (Schulaufgabe, Stegreifaufgabe, Kurzarbeit) bitten wir Sie, den entsprechenden Vordruck auf unserer Schulhomepage www.rs-graefenberg.de und unterschrieben bei der Lehrkraft, bei der die fehlende Arbeit geschrieben wurde, abzugeben.

 

Gesundheitliche Belastungen/Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten

Sollte Ihr Kind unter einer besonderen gesundheitlichen Belastung leiden (z. B. starke Allergien, Hyperventilation, Sportbeeinträchtigungen etc.), teilen Sie dies bitte dem/r Klassenleiter/in bzw. dem/r Sportlehrer/in mit.

Bitte teilen Sie uns auch umgehend mit, wenn bei Ihrem Kind eine meldepflichtige Infektionskrankheit (Läuse, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, etc.) auftritt.

 

Unfälle

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht eine Versicherung, die bei Unfällen auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen die Arztkosten übernimmt. Hierfür muss der Unfall der Schule sofort gemeldet und eine Unfallanzeige ausgefüllt werden. Der Arzt bzw. das Krankenhaus sollten bei Behandlungsbeginn unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Der Arzt rechnet dann nämlich mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ab.

 

Vertretungsstunden

Die Schulleitung ist bestrebt, Vertretungsstunden so zu organisieren, dass in ihnen vollwertiger Unterricht gehalten werden kann. Die Unterrichtszeit kann so zum Einüben, Wiederholen, etc. genutzt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den „Vertretungsplan“ genau zu beachten. Vertretungspläne werden nur noch digital in der Aula angezeigt bzw. auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den ersten Schultagen ein Passwort, das Zugriff auf den Vertretungsplan auf unserer Homepage erlaubt.

 

Hausaufgaben- /Notenheft

Auch in diesem Schuljahr möchten wir die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler bezüglich Hausaufgaben sowie Notenzusammensetzung stärken. Daher müssen auch in den höheren Jahrgangsstufen alle Schülerinnen und Schüler ein Hausgabenheft führen. Kontrollieren Sie bitte die Eintragungen regelmäßig und informieren Sie sich über den Leistungsstand Ihres Kindes.

 

Handynutzungsverbot

Im Art. 56 Abs. 5 BayEUG ist geregelt, dass im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien (wie z. B. MP3-Player usw.) ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. In begründeten Fällen können Schülerinnen und Schüler mit Erlaubnis der Schulleitung die Eltern telefonisch im Sekretariat erreichen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Handy oder sonstiges elektronisches Medium durch die Schule eingezogen werden. Die Rückgabe erfolgt erst nach Unterrichtsschluss. Im Wiederholungsfall folgen entsprechende Ordnungsmaßnahmen.

 

 

Generelles Rauchverbot

Zudem möchten wir Sie auf das Jugendschutzgesetz hinweisen. Hier wird die Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten deutlich dargestellt.

  • 10 JuSchG Rauchen in der Öffentlichkeit

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Schülerinnen und Schüler, die das Rauchverbot missachten, müssen grundsätzlich mit einer Ordnungsmaßnahme (Verweis o. ä.) rechnen. Sinngemäß findet diese Regelung auch Anwendung für das Rauchen von E-Zigaretten, Shishas oder Ähnlichem.

 

Datenschutz

Wir weisen im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzes auf Folgendes hin:

Die im Laufe des Schuljahres gemachten Fotos von Klassen und Schulveranstaltungen werden gegebenenfalls im Jahresbericht der Schule, auf der Homepage der Schule oder in der örtlichen Presse veröffentlicht. Falls der Schule noch keine Datenschutzerklärung vorliegt, erhalten Schülerinnen und Schüler, die neu an unserer Schule sind, hierzu eine Einwilligungserklärung im Sekretariat. Diese Erklärung bitte ausfüllen, unterschreiben und bei der Klassenleitung abgeben. Die Bescheinigung gilt bis auf Widerruf für die gesamte Schulzeit.

 

Sprechzeiten der Lehrkräfte

Die aktuellen Sprechstunden der Lehrkräfte können Sie demnächst der Schulhomepage entnehmen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, wenn sich Änderungen ergeben, denn oft muss die Schulleitung kurzfristig auf Krankheiten bzw. Personalveränderungen reagieren. Sprechstundentermine können über den Schulmanager angemeldet werden. (Wir bitten Sie, am Tag des Gesprächs noch einmal im Sekretariat nachzufragen, ob die Lehrkraft anwesend ist.)

 

Schulberatung      

Die Beratung von Schülerinnen und Schülern und Eltern bei Schulschwierigkeiten und allgemeinen Fragen zur Schullaufbahn findet auf mehreren Ebenen statt. Neben Fachlehrkräften, Klassenleiter/innen und Schulleitung ist die Beratungslehrkraft unserer Schule, Frau Beratungsrektorin Andrea Peters-Daniel, eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie können sie nach telefonischer Vereinbarung oder über den Schulmanager erreichen. Beachten Sie bitte dazu auch die Hinweise (Beratungskonzept) auf unserer Homepage. Weiterhin stehen Ihnen für die Beratung das Jugendamt des Landkreises Forchheim, die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle, die staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken sowie der Schulpsychologe zur Verfügung.

Für unsere Schule ist als Schulpsychologe Herr Ander zuständig, der unter Tel: 09192 9950095 oder über die E-Mail: ande@rs-graefenberg.de erreichbar ist.

Weitere hilfreiche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem BRN (Bayerisches Realschulnetz: http://www.realschule.bayern.de).

 

Schulseelsorge

Einem Erfordernis der Zeit folgend bietet die Schule unter dem Leitspruch „Ein offenes Ohr“ Gesprächsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in der Schule an. Beachten Sie bitte dazu auch die Hinweise der Fachschaft Religion auf unserer Homepage.

 

Erreichbarkeit des Ministerialbeauftragten

Wir weisen darauf hin, dass Sie über http://www.realschule.bayern.de/of/ zum Ministerialbeauftragten für die oberfränkischen Realschulen gelangen können:

Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberfranken:

Herr Ltd. RSD Johannes Koller, Adolf-Wächter-Str. 10, 95447 Bayreuth

Telefon: 0921 50 70 388-100 – Fax: 0921 50 70 388-99400

 

Wertsachen

Die Schule besitzt keine sichere Verwahrungsmöglichkeit für Wertsachen. Bitte überzeugen Sie Ihr Kind, dass es nicht sinnvoll ist, größere Geldbeträge oder sonstige Wertgegenstände in die Schule mitzunehmen. Bei Verlust oder im Schadensfall kann kein Ersatz geleistet werden.

 

Sachspenden

Es kommt immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler ihre Sportsachen zu Hause vergessen und deshalb nicht am Sportunterricht teilnehmen können. Aus diesem Grund bittet die Fachschaft Sport, der Schule gut erhaltene Sporthosen bzw. Turnschuhe v. a. in Größen für ältere Schülerinnen und Schüler zu spenden. Die Sportlehrkräfte nehmen die Sachen gerne entgegen.

 

Regelung im Umgang mit LRS/Legasthenie

Mit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage (Bayerische Schulordnung) am 01.08.2016 ergaben sich Änderungen beim Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen beim Lesen und Rechtschreiben. Demnach entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen LRS und Legasthenie. Beides wird als Lese-Rechtschreib-Störung bezeichnet. Bitte beachten Sie folgende Vorgehensweise. Die betroffenen Eltern, die individuelle Unterstützungsmaßen, einen Nachteilsausgleich und ggf. Notenschutz wünschen, stellen einen Antrag (s. Homepage) an die Schule. Die Schule veranlasst die notwendige Diagnostik und erstellt in Absprache mit dem Schulpsychologen einen Bescheid.